Einsichtnahme in Gutachten zwischen 08.30 Uhr und 13.00 Uhr an der Infotheke des Amtsgerichts Stuttgart.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass Sicherheit zu leisten ist. Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes und ist sofort durch selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bestätigten Bundesbankscheck oder durch von einem Kreditinstitut ausgestellten Verrechnungsscheck (nicht älter als 3 Werktage), zu erbringen.
Eine Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.
Die Sicherheitsleistung ist auch möglich durch Überweisung auf folgendes Konto der Landesoberkasse Baden-Württemberg:
BW-Bank (BLZ 600 501 01)
Kto.Nr.: 7871531505
Verwendungszweck: 9800100100309 ST, Az. 5 K 103/11, AG Stuttgart, SHL
Die Überweisung hat jedoch so rechtzeitig (ca. 10-14 Tage vor dem Termin) zu erfolgen, dass dem Gericht im Versteigerungstermin der Nachweis über die Gutschrift des Betrages von der Landesoberkasse vorliegt.