Der Versteigerungsvermerk ist am 07.11.2011 in das Grundbuch eingetragen worden.
Bieter müssen sich im Termin ausweisen und damit rechnen, dass sie Sicherheit zu leisten haben.
Diese beträgt in der Regel 10% des Verkehrswertes.
Die Sicherheitsleistung ist sofort zu erbringen und unbar zu entrichten.
Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.
Einsichtnahme in Gutachten zwischen 09.00 Uhr und 11.00 Uhr auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Tübingen, Schulberg 14, Zimmer 8.